Elternberatung vor Scheidung in Wien

Nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse Ihrer minderjährigen Kinder

"Weil Sie als Eltern auch dann verbunden bleiben, wenn Sie sich als Paar trennen."

Was ist die verpflichtende Elternberatung vor der Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG?

Bei der Elternberatung handelt es sich um eine verpflichtende Beratung, die alle Paare in Anspruch nehmen müssen, die gemeinsame minderjährige Kinder haben und sich einvernehmlich scheiden lassen wollen. Im Gegensatz zu einer Paarberatung geht es in der Elternberatung vor der Scheidung nicht vorrangig um die Themen, die Sie als Paar im Zuge der Scheidung bewegen oder belasten. Es handelt sich um eine Beratungsgespräch, in dem Sie wertvolle Informationen darüber erhalten, was Ihre Kinder in dieser für alle Beteiligten oft herausfordernden Situation benötigen und wie es Ihnen gelingt, als Eltern gemeinsam die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse Ihrer minderjährigen Kinder zu erkennen und zu erfüllen.

Ich biete Beratungen, die vom Bundesministerium für Familie und Jugend gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG für Eltern vor einer einvernehmlichen Scheidung anerkannt sind.

Von der Verpflichtung der Elternberatung zur möglichst lohnenswerten Einheit

Bei der Elternberatung handelt es sich keineswegs um eine einseitige Form der Belehrung, sondern gemeinsam versuchen wir herauszufinden, wie Sie beide in ihrer individuellen Situation so für Ihre Kinder da sein können, wie Sie beide es sich als Mama und als Papa wünschen. Ich biete Ihnen als Elternberaterin dabei fachkundige Unterstützung. Gemeinsam schauen wir, wie aus einer für Sie womöglich lästigen Beratungsverpflichtung eine möglichst konstruktive Einheit wird, aus der Sie sich lohnende Inhalte mitnehmen können.

Elternberatung vor Scheidung alleine oder gemeinsam?

Die Elternberatung kann sowohl von Ihnen beiden in Einzelsitzungen als auch in Form einer gemeinsamen Elternberatung in Anspruch genommen werden. Ich persönlich empfehle die Beratungsvariante im gemeinsamen Setting, da Sie damit einander bereits ein wertvolles Zeichen dafür geben, dass Sie gemeinsam zum Wohle Ihres Kindes an einem elterlichen Strang ziehen möchten. Dies ist insofern von Bedeutung, da es gerade Ihre gemeinsam getroffenen Entscheidungen sowie Ihr Umgang miteinander sein werden, die maßgeblich dafür verantwortlich sind, wie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder Ihre Trennung erleben.

Warum braucht es eine Elternberatung vor der Scheidung?

Als Mama und Papa wissen Sie intuitiv, was das Beste für Ihr Kind ist. Doch gerade in stress- und konfliktbehafteten Situationen vertraut man der eigenen Intuition oft wenig und verliert bestimmte Dynamiken aus dem Blick. Besonders im Zuge eines "so großen Schrittes" gibt es immer Dinge, die leicht übersehen werden können. Vor allem dann, wenn Kinder ihre eigenen Bedürfnisse aktiv zurückstellen, um die angespannte Situation nicht noch zusätzlich zu belasten. Die Elternberatung ermöglicht Ihnen daher:

  • Blinde Flecke aufzudecken: Einen klareren Blick auf Dynamiken im Bezug auf Ihre Kinder.
  • Individuelle Infos: Wertvolle Informationen, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind.
  • Ideen zum Umgang mit Emotionen: Wissen darüber, wie Sie als Eltern mit den Emotionen Ihrer Kinder umgehen können.
  • Tipps zur Bewältigung: Austausch darüber, wie Sie bestmöglich für Ihr Kind da sein und ihm dabei helfen können, die Trennung der Eltern zu bewältigen.
  • Wissen zur Entlastung: Informationen darüber, mit welchen Verhaltensweisen Sie Ihre Kinder entlasten können.
  • Zukunftsorientierung: Unterstützung bei Fragen und Sorgen zur künftigen Gestaltung des familiären Alltags.

Das erwartet Sie in der verpflichtenden Elternberatung

Prinzipiell gestalte ich eine Einheit immer individuell. Zu Beginn erhebe ich Ihre derzeitige Ist-Situation, damit ich genau auf Ihre persönlichen und oftmals sehr besonderen Umstände Bezug nehmen und Sie diesbezüglich optimal beraten kann. Die Beratungen können also von Elternpaar zu Elternpaar variieren.

Die folgenden Inhalte finden sich allerdings unabhängig von Ihrer individuellen Situation gesichert in jeder Elternberatung in Form von Antworten auf diese Fragen:

  • Welche Schwierigkeiten, Bedürfnisse, Gefühle und innere Konflikte der Kinder ergeben sich aus der Scheidung und der Trennung der Eltern?
  • Wieso erlebt das Kind die Trennung der Eltern als massiven Verlust, obwohl dadurch vielleicht sogar eine deutliche Entspannung der Ist-Situation eintreten kann?
  • Wie kann es Ihnen als Eltern gelingen, dass Sie Ihrem Kind die innere und äußere Zustimmung dafür erteilen, beide Eltern gleich lieb haben zu dürfen?
  • Wie wird sich das Recht Ihres Kindes auf den Kontakt und die Nähe zu Ihnen beiden in Zukunft gestalten?
  • Welche Auswirkungen hat es auf Kinder, wenn sie Abwertungen, Bösartigkeiten oder Beleidigungen über den jeweils anderen Elternteil mitbekommen?
  • Wie können Sie Verarbeitungsprozesse Ihrer Kinder verstehen und sie dabei unterstützen?
  • Was brauchen Sie als Eltern, um für Ihr Kind da sein zu können?

Wie ist der Ablauf der Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG?

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zum Ablauf der Elternberatung:

  • Die Elternberatung findet in meiner Praxis in der Belvederegasse 34/2 im Vierten Bezirk in Wien statt.
  • Sie können sowohl telefonisch (0660/56 91 042) als auch per E-Mail unter info@beziehung-bewegt.at einen Termin vereinbaren.
  • Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung per Mail.
  • Ich biete die Einzel-Elternberatung in einer 60-minütigen Einheit an.
  • Die gemeinsame Elternberatung findet ausschließlich in einer zumindest 90-minütigen Einheit statt.
  • Zu Beginn der Elternberatung kläre ich mit Ihnen etwaige organisatorische Angelegenheiten, bevor wir uns ganz Ihrer individuellen Situation und den Bedürfnissen Ihrer Kinder zuwenden.
  • Ihre Anliegen besprechen wir im Anschluss so, dass wir die Inhalte zu den kindlichen Bedürfnissen in Bezug zu Ihrer persönliche Familiensituation setzen.
  • Ich bin dabei zur Verschwiegenheit über die besprochenen Inhalte verpflichtet.
  • Am Ende der Einheit erhalten Sie sowohl die Honorarnote, die im Fall der Elternberatung Bar vor Ort zu zahlen ist, sowie eine Bestätigung über die Beratung zur Vorlage bei Ihrem Bezirksgericht.

Bitte verwechseln Sie eine Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG nicht mit einer Paarberatung in Trennungszeiten. Über diese können Sie sich hier näher informieren. Zwar wird Ihre individuelle Situation selbstverständlich mit in die Beratung einbezogen, allerdings soll es in der Elternberatung vorwiegend um die Themen und Inhalte gehen, aus denen Konsequenzen für Ihr Kind entstehen und nicht um die schlichte Klärung von Beziehungsthemen zwischen Ihnen beiden. Gleichzeitig bin ich für Auskünfte rechtlicher Natur weder befähigt noch befugt.

Was mich als Elternberaterin § 95 Abs. 1a AußStrG qualifiziert

Wie andere zertifizierte ElternberaterInnen nach § 95 Abs. 1a AußStrG qualifiziert auch mich die Beurteilung einer ExpertInnenkommission, die meine Eignung als Beraterin von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG hinsichtlich der geforderten Qualitätsstandards in den Bereichen der professionellen Qualifikation, Berufserfahrung und Supervision festgestellt hat.

Darüber hinaus bringe ich als Beraterin noch mit:

  • Paardynamik: Erfahrung mit den besonderen Anforderungen an die Beratung von Paaren.
  • Familiendynamik: Systemische Grundausbildung im Bereich der Familienaufstellung.
  • Psychodynamik: Den Blick für viele verschiedene psychosoziale Faktoren, die in unterschiedliche (Konflikt-)Situationen hineinwirken.
  • Authentizität: Eine emphatische, wertschätzende, herzliche, ehrliche und bisweilen humorvolle Arbeitsweise, die ich in regelmäßigen Fortbildungen kontinuierlich weiterentwickle.
  • Klarheit: Einen roten Faden im Gespräch, an dem Sie sich im Idealfall auch im weiteren Verlauf zu Hause immer wieder anhalten können.

In welchen Sprachen wird die Elternberatung vor der Scheidung angeboten?

Ich biete die Elternberatung in folgenden Sprachen an:

  • Deutsch
  • Englisch

Scheidung? Diese Kosten kommen bei der Elternberatung auf Sie zu

Die Kosten der Elternberatung vor einer Scheidung entsprechen meinem regulären Beratungshonorar:

  • Die Einzeleinheit zu 60 Minuten kommt dabei auf 85,- € inklusive Mehrwertsteuer.
  • Die Paarberatung zu 90 Minuten kommt dabei auf 156,- € inklusive Mehrwertsteuern.

Wo in Wien die Elternberatung vor der Scheidung in Anspruch nehmen?

Sollten die Rahmenbedingungen in meiner Praxis für Sie ungünstige sein oder Sie sich eine andere Beraterin oder einen anderen Berater wünschen, kann die Elternberatung vor der Scheidung selbstverständlich auch bei anderen dafür qualifizierten Fachleuten in ganz Wien in Anspruch genommen werden. Eine Liste aller anerkannten Beraterinnen und Berater finden Sie hier

Achten Sie bitte bei der Terminvereinbarung unbedingt darauf, dass die Person, bei der Sie die Elternberatung in Anspruch nehmen möchten, offiziell anerkannt ist. Im Zweifelsfall fragen Sie nach dem entsprechenden Zertifikat – nur so können Sie sicherstellen, dass die Beratung auch zur Vorlage bei Gericht gültig ist.

Scheidung: Termin in Wien für die Elternberatung vereinbaren

Hier finden Sie alle meine Kontaktdaten. Vereinbaren Sie gerne Ihren persönlichen Termin zur Elternberatung. Rufen Sie mich für eine Terminvereinbarung ganz einfach unter 0660/56 91 042 an oder schreiben Sie mir eine E-Mail unter info@beziehung-bewegt.at.

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